Rechtsprechung
LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,63202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- medizinrechtsiegen.de
Schadensersatz wegen augenärztlicher Behandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15
- OLG Hamm, 12.11.2018 - 3 U 33/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09
Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick …
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15
Dies reicht auch für den vereinfachten Beweismaßstab des § 287 ZPO, der anzulegen ist (BGH NJW 2011, 375) nicht aus, um eine Kausalität anzunehmen. - BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90
Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15
Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und der ihn selbst wünscht, über seine Erfolgsaussichten und etwaigen schädlichen Folgen informiert werden (vgl. BGH MDR 1991, 424; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 117/01, "Photorefraktive Keratektomie"). - BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86
Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des …
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15
Ist eine Einwilligung nicht rechtswirksam erteilt, führt dies grundsätzlich zur Unzulässigkeit der ärztlichen Behandlung und zur Haftung für deren nachteilige Folgen einschließlich der mit dem Eingriff unmittelbar verbundenen Beschwerlichkeiten (BGH NJW 1987, 1481). - OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 117/01
Anforderungen an die Aufklärung bei Anwendung eines wissenschaftlich noch nicht …
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15
Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindrücklicher muss der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird und der ihn selbst wünscht, über seine Erfolgsaussichten und etwaigen schädlichen Folgen informiert werden (vgl. BGH MDR 1991, 424; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 117/01, "Photorefraktive Keratektomie"). - OLG Naumburg, 20.11.2014 - 1 U 1/14
Haftung eines Augenarztes: Erweiterte Aufklärungspflicht vor der Implantation …
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 12 O 111/15
Die Kammer teilt hierbei die Einschätzung des Sachverständigen, dass die streitgegenständlichen Eingriffe keine kosmetisch-ästhetischen Operationen sind, bei denen eine besonders intensive und schonungslose Aufklärung erforderlich wäre, die auch einen deutlichen Hinweis auf die Möglichkeit beinhalten muss, den Eingriff einfach zu unterlassen (hierzu OLG Naumburg, Urteil vom 20.11.2014 - 1 U 1/14).